Hausordnung der Kita "Am Schloss"

Wir wollen für alle Kinder Bedingungen zum Wohlfühlen schaffen, für ihre Sicherheit und Gesundheit sorgen.
 
Aufnahmebedingungen:

Mit Abschluss des Betreuungsvertrages ist die Aufnahme von Kindern ab Vollendung des 1. Lebensjahres möglich.

 

Bringen und Abholen des Kindes:

Unsere Kinder können bis 9.00 Uhr von den Eltern oder einer beauftragten Person persönlich an die Erzieherin übergeben werden. Die Aufsichtspflicht der Erzieherin endet mit der Verabschiedung des Kindes bei dieser. Die Erziehungsberechtigten können eine Abholerlaubnis für andere Personen erteilen.

 

Während der Mittagsruhe von 12.00 – 14.00 Uhr können keine KInder abgeholt werden. Außnahmen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

 

Krankheit und Medikamente:

Grundsätzlich gilt: kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesstätte!


Unfallgefahren:

 

Haftung:

Allgemeine Dinge:

 

Rauchen ist im gesamten Bereich der Kindertagesstätte verboten!