Konzeption
1. Unser Einrichtung
1.5 Tagesablauf
Im Rahmen des Frühhortes werden die Kinder in der Zeit von 06:00 Uhr bis zum planmäßigen Unterrichtsbeginn (maximal jedoch bis 8:30 Uhr) durch die Erzieher betreut. Hier können die Kinder:
- sich in entspannter und gemütlicher Atmosphäre auf den Schulalltag einzustimmen
- ihr Frühstück in unserer Kinderküche einnehmen
- Anregungen und Hinweise von den ErzieherInnen erhalten, die der Schulvorbereitung dienen
- in Kontakt mit anderen Kindern treten (Gespräche, gemeinsames Spiel etc.)
Bei Ausfallzeiten kann eine weiterführende Betreuung durch den Hort nur dann abgesichert werden, wenn die dafür notwendigen Fachkräfte zur Verfügung stehen. In jedem Fall ist dies vorher mit der Hortleitung abzustimmen.
Nach dem Unterricht kommen die Kinder in den Hort und werden dort von der ErzieherIn in Empfang genommen (die Kinder der 1. Klasse werden von den ErzieherInnen direkt in der Schule abgeholt). Folgende Schwerpunkte der Mittags- bzw. Nachmittagsgestaltung, die auf Grund der unterschiedlichen organisatorischen Voraussetzungen zeitlich variabel sind, bestimmen unseren Tagesablauf:
- Einnahme des Mittagessens im Speiseraum der Oberschule
- Freies Spiel
- Teilnahme an Ganztagesangeboten der Schule
- Angebote des Hortes
Zusätzlich bietet der Hort von Montag bis Donnerstag im Zeitrahmen einer Unterrichtsstunde (d.h. 45 min pro Kind) eine Hausaufgabenbetreuung an. Hier haben die Kinder die Gelegenheit ihre Hausaufgaben in einer ruhigen Lernatmosphäre zu erledigen. Der Freitag ist individuellen Angeboten vorbehalten. In unserer Küche haben die Kinder am Nachmittag die Möglichkeit, ihre Vesper einzunehmen. Hierzu steht ihnen, wie auch während des gesamten Tages, kostenlos Tee zur Verfügung.
1.6 Die nähere Umgebung
Oelsnitz Vogtl. ist eine kleine, idyllische Stadt mit vielen Ausflugsmöglichkeiten auch in umliegende Ortschaften. In unmittelbarer Nähe befindet sich der „Elstergarten“, unser städtisches Freibad, welches entsprechen der Jahreszeit genutzt werden kann. Direkt hinter dem Freibad beginnen zahlreiche Wanderwege in die umliegenden Ortschaften oder ins nahegelegene Röhrholz. Unser großer Stadtwald bietet die Möglichkeiten für Erholung und Erkundungen, dient als großer Abenteuerspielplatz aber auch als Lernort durch die Vielfalt seiner Flora und Fauna. Die Kinder lernen gleichzeitig die Umgebung als Spielort zu nutzen.
Durch die unmittelbare Nähe zur Grundschule „Am Karl-Marx-Platz“ haben die Kinder keine weiten Wege zum Unterricht bzw. zu GTA oder AG Angeboten der Schule am Nachmittag. Am Nachmittag können die Kinder selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren bzw. laufen. Für die Eltern ist unsere Einrichtung ebenfalls gut durch die Stadt oder über die Umgehungsstraße zu erreichen.
2. Gesetzliche und pädagogische Grundlagen unserer Arbeit
Die gesetzlichen und pädagogischen Grundlagen unserer Einrichtung sind:
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- Sozialhilfegesetz – SHG
- Sozialgesetzbuch VIII (KJHG)
- Sächsische Integrationshilfeverordnung
- Sächsisches Kindertagesstättengesetz
- Sächsischer Bildungsplan
3. Rechte der Kinder
Für uns als pädagogische Fachkräfte ist es wichtig, dass jedes Kind in seiner Individualität wahrgenommen und als Teil der Gemeinschaft betrachtet wird. Daher achten wir die Rechte der Kinder genauso, wie die Rechte volljähriger Personen.
Jedes Kind hat das RECHT:
- so akzeptiert zu werden, wie es ist
- auf aktive Zuwendung und Wärme
- gefördert und gefordert zu werden
- in Ruhe gelassen zu werden und sich zurückziehen zu können
- sich als Persönlichkeit gegen andere Kinder oder Erwachsene abzugrenzen oder sich mit ihnen auseinanderzusetzen
- auf einen Tagesablauf, den es sich im Rahmen unserer Angebote und Möglichkeiten selbst gestaltet
- seine Spielgefährten selbst zu wählen, den Umgang mit ihnen zu lernen
- auf Hilfe und Schutz bei der Verarbeitung von Problemen
- auf Mitgestaltung und Mitsprache im Hortleben
3.1 Achtung der Kinderrechte; Diskriminierungsverbot
Wir behandeln alle Kinder und Familien gleich und lassen Ihnen dieselben Hilfen und Möglichkeiten zukommen. Bei der Unterstützung der Kinder passen wir unsere Arbeit ihren Bedürfnissen an, soweit unsere Möglichkeiten es zulassen.
Die Achtung der Rechte eines Kindes geschieht ohne Rücksicht auf ethnische oder soziale Herkunft, Behinderung, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Weltanschauung bzw. dem Status seiner Eltern (bzw. Vormundes).
3.2 Schutz der Privatsphäre und Ehre
Die Arbeit in unserer Einrichtung ist so aufgebaut, dass Kindern ein Rückzug ermöglicht wird. Ohne eine ständige Überwachung kann das Kind seine Ideen verwirklichen und weg vom Geschehen für sich inne halten. Einige Räumlichkeiten bieten die Möglichkeit sich Ecken zu schaffen, wo sie vor unerwünschten Blicken geschützt sind oder wo sie mit Freunden allein sein können. Der Pädagoge hält sich in der Nähe auf und achtet auf das Geschehen nur indirekt.
3.3 Wohl des Kindes
Auch die tägliche pädagogische Arbeit wird zum Wohl des Kindes gestaltet. Wir sind bemüht Gefahren für Leib und Leben abzuwenden und präventiv zu agieren. So erfolgen kontinuierliche Sichtkontrollen bei Spielgeräten und wir achten auf herumliegende Gefahren.
Entsprechend diesem Artikel setzen wir den Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung, entsprechend unserer Konzeption, um. Das pädagogische Team achtet auf Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und bei konkretem Verdacht ist unsere Arbeit so aufgebaut, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.
3.4 Verantwortung für das Kindeswohl
Dieses Recht dient den Eltern zur Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung. Unsere Arbeit ermöglicht so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem ist unsere Arbeit familienergänzend ausgerichtet. Wir unterstützen die Familien in dieser Zeit, in der Aufgabe ihr Kind zu fördern und zu versorgen.
3.5 Berücksichtigung des Kinderwillens
In unserer Einrichtung werden Kinder in die Planung von Räumlichkeiten, Ferien und Veranstaltungen einbezogen. Durch entsprechende Umfragen wir die demokratische Mehrheit ermittelt und bei kleineren Anlässen werden Kinder direkt befragt. Wir treffen mit den Kindern Verabredungen, an die sich Kind und Pädagoge halten müssen. Zudem haben alle Pädagogen für die Belange der Kinder Zeit. Beschwerden, Lob und Anregungen werden in das gesamte Team getragen und geben Anlass zu Austausch. Damit nimmt das Gesagte vom Kind einen erheblichen Einfluss in die Arbeitsgestaltung.
3.6 Meinungs- und Informationsfreiheit
Die Kinder haben, unter Achtung gesetzlicher Bestimmungen, die Möglichkeit sich Informationen zu beschaffen. Dazu können sie die Bibliothek, PCs und Internet, sowie andere Medien nutzen. Dabei achten die Pädagogen auf einen altersentsprechenden Umgang mit diesen Medien. Teil unserer Arbeit ist es den Kindern den Zugang zu ermöglichen und ihnen einen bewussten Umgang zu vermitteln. Genauso wichtig ist es auch die Kinder über unsere Entscheidungen und Vorhaben zu informieren. Die Bezugserzieher veranstalten zu diesem Zweck Gesprächsrunden im Verband und bieten auch die Möglichkeit zur Diskussion.
3.7 Zugang zu Medien; Kinder und Jugendschutz
Die in unserer Einrichtung verwendeten Medien unterliegen alle der Freiwilligen Selbstkontrolle der Herausgeber (FSK). Dabei achten wir darauf, dass die Kinder keine Medien nutzen, die höhere Kennzeichnung als 6 Jahre haben. Damit gewährleisten wir den kindgerechten Zugang und Inhalt des Mediums.
3.8 Beteiligung an Freizeit, kulturellen und künstlerischen Leben
Das Team gestaltet Angebote so abwechslungsreich wie möglich. Neben den Wünschen der Kinder achtet das Team auch auf eine ausgewogene Vielfalt des Hortprogrammes. Wir haben in der Einrichtung eine Auswahl zwischen Bewegung, Entspannung, Malen, Zeichnen, Basteln, „Zocken“, Reden, Singen, Kochen, Backen usw. Nicht alles ist parallel nutzbar. In wöchentlichen Planungen und bei der Gestaltung des Ferienprogrammes werden die Möglichkeiten ausgewogen verteilt. So entsteht eine bunte Vielfalt an Angeboten und Aktionen in unserer Einrichtung. Die pädagogische Arbeit ist von den Kinderrechten nachhaltig beeinflusst und schlägt sich im pädagogischen Handeln in unserer täglichen Arbeit nieder.
4. Die Pädagogische Arbeit in unserer Einrichtung
4.1 Unser Bild vom Kind
Wir sehen jedes Kind als Individuum und als Gestalter seiner Umwelt an. Wichtig für eine optimale Entwicklung ist unter anderem die individuelle Betrachtung seiner Fähigkeiten, seiner verschiedenen Lebenswelten und seinen persönlichen Interessen und Bedürfnissen.
Bei uns hat jedes Kind die Möglichkeit seinen Nachmittag selbst zu gestalten. Es kann zwischen einer überschaubaren Anzahl an Angeboten in den jeweiligen Räumlichkeiten entscheiden. Dies ermöglicht jedem Kind, entsprechend seiner Stärken und Interessen, seine Wege der Entwicklung selbst zu bestimmen. Uns liegt es am Herzen den natürlichen Forscherdrang und die Lust auf das Entdecken zu erhalten.
Wir bieten den Kindern einen Ausgleich zum schulischen Leben. Die Kinder kommen täglich mit einer Vielzahl von neuem Wissen aus der Schule. Im Hort haben sie die Möglichkeit ihren individuellen Interessen nachzukommen. Hier können sie sich mit Freunden austauschen, Sport treiben, sich austoben, experimentieren oder einfach nur spielen und entspannen.
4.2 Unsere Rolle als pädagogische Fachkräfte
Wir sehen uns als Begleiter der Kinder. So schaffen wir einen Rahmen, den die Kinder brauchen um sich zu entwickeln. Gemeinsam mit den Kindern gestalten wir die Räumlichkeiten des Hortes. Die Angebote werden entsprechend der Wünsche und Interessen der Kinder abgestimmt.
Für unsere Arbeit ist es wichtig, die aktuellen Themen der Kinder zu kennen. Meist erfährt man diese durch das Beobachten von Situationen, in denen Kinder untereinander, ungestört und frei vom äußeren Druck agieren.
Weiterhin können wir uns als pädagogische Fachkräfte durch die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Lehrern und durch Erzählungen der Kinder ein umfassendes individuelles Bild vom Kind machen.
Als pädagogische Fachkraft bieten wir den Kindern Wissen, Erfahrungen und Hilfe an. Entscheiden müssen die Kinder selbst, ob und in welchem Umfang sie etwas annehmen. Auch den Umgang mit den Konsequenzen als Resultat ihres Handelns erfahren sie begleitet von uns als Fachkräften.
„Jede Aufsicht findet ihre Grenzen in der Notwendigkeit den Kindern vom Beginn des schulpflichtigen Alters an, ein ständig steigendes Maß von Freiheit zu gewährleisten. Ohne einen gewissen Spielraum der freien, d.h. unbeaufsichtigten Betätigung kann sich der Mensch nicht zur Selbständigkeit entwickeln, auf die er angewiesen ist, um im späteren Leben bestehen zu können. Jede Freiheitsgewährung ist aber bei unausgereiften Menschen mit Gefahren verbunden. Diese müssen im Rahmen der Erziehung in Kauf genommen werden, da anderenfalls die weit schwerwiegendere Gefahr besteht, dass ein ständig beaufsichtigtes Kind, wenn es bei Erreichung der Volljährigkeit aus der Aufsicht entlassen wird, plötzlich vor Aufgaben gestellt wird, denen es in keiner Weise gewachsen ist“.
(OLG Hamburg, Urteil vom 22.06.1965, Az: 7U 38/65)
Eine besondere Freude ist für uns, wenn unsere Arbeit über Jahre erkennbar wird. Unser Ziel ist es daher, die Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.
4.3 Unser pädagogischer Ansatz
In unserer Einrichtung arbeiten wir nach dem „Situationsorientierten Ansatz“. In der Praxis bedeutet dies, dass es für die Kinder wichtig ist, durch eigene Erfahrungen, also durch die direkte Auseinandersetzung mit ihrer Lebenswelt nachhaltig zu lernen. Wir lassen aktuelle Themen und Situationen der Kinder zeitnah in unsere Arbeit einfließen. Dadurch schaffen wir die Möglichkeit, den Kindern diese Erfahrungen zugänglich zu machen.
Wir verstehen uns als Bildungseinrichtung und orientieren uns in unserer Arbeit am sächsischen Bildungsplan und den darin formulierten Bildungsbereichen:
- Somatische Bildung
- Soziale Bildung
- Kommunikative Bildung
- Ästhetische Bildung
- Naturwissenschaftliche Bildung
- Mathematische Bildung
Diese Bereiche werden gleichrangig beachtet und sind nicht untereinander abgegrenzt. Sie überschneiden sich im Hortalltag. Hinzu kommt, dass wir das Prinzip der „Teiloffenen Arbeit“ nutzen. Wir schaffen den Kindern einen verlässlichen Rahmen, wo sie sich frei bewegen können. Das heißt:
Jede Klassenstufe hat einen Bezugserzieher, bei dem sich die Kinder an- und abmelden, welcher die Hausaufgaben begleitet und gegebenenfalls klassenspezifische Themen bearbeitet. Die Ausgestaltung von Angeboten obliegt den Kindern. Dabei geben nicht wir als pädagogische Fachkräfte ein definiertes Ziel vor, denn nicht das Ziel steht im Mittelpunkt, sondern der Weg zum individuellen Ergebnis. Die Kinder setzen ihre Ideen um und probieren dabei verschiedene Herangehensweisen aus. Sie dürfen sich frei in den Räumlichkeiten bewegen und sollen sich entsprechend ihres Aufenthaltes an einer dafür vorgesehenen Tafel eintragen.
Die Kinder bestimmen ihren Tag weitestgehend selbst. Sie treffen selbst Entscheidungen und erfahren Konsequenzen ihres Handelns. Unser Hort versteht sich als Bildungseinrichtung, die die Kinder vom ersten bis zum letzten Tag ihrer Grundschulzeit in ihrer Entwicklung optimal fördert.
4.4 Die Feriengestaltung
In den Schulferien des Landes Sachsen gestalten wir als Team ein angrenzendes Programm für die Kinder. Es werden Angebote recherchiert und geplant. Durch die offene Abfrage im Haus haben die Kinder die Möglichkeit ihre Wünsche zu äußern. Anschließend planen wir die Ausgestaltung und berücksichtigen hierbei die Wünsche der Kinder. Dabei werden regionale Möglichkeiten genutzt, wie der nahe gelegene Wald, das Gebiet um die Weiße Elster und das städtische Freibad. Außerdem finden Ausflüge statt. Wir fahren mit dem ÖPNV oder mit dem Fahrrad in die nähere Umgebung. Auch Wanderungen kommen in das Programm.
Auch unsere Einrichtung selbst bietet viele Möglichkeiten für ein ansprechendes Programm. So nutzen wir unsere Multifunktionszimmer, den Sportplatz und unser Außengelände. Vor den Ferien wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt und ein Ferienprogramm herausgegeben. So können Kinder und Eltern sich gezielt für Angebote entscheiden und den Ferienablauf gut planen.
4.5 Raumgestaltung
Im Gebäude stehen uns 3 große Räume zur Verfügung, welche jeweils thematisch und multifunktional eingerichtet sind. So gibt es im Obergeschoss des Gebäudes:
- Küche mit Computerbereich, Chilllounge und Beschäftigungsbereich bzw. Experimentierbereich
- Funktionszimmer mit Bau- und Konstruktionsecke und Kreativbereich
- Sinnesraum mit 2. Ebene, Ruheecke und Plätzen für Tischspiele bzw. Stillbeschäftigung
Des Weiteren befinden sich im Untergeschoss des Gebäudes:
- Ein Sportraum
- Ein Werkraum der Grundschule, welcher von uns mit genutzt werden kann
Ein separates großes Außengelände, welches direkt an das Gebäude anschließt, bietet den Kindern zusätzlichen Raum sich zu entfalten. Auch der Sportplatz der Grund- und Mittelschule darf in den Nachmittagsstunden und in den Ferien ganztags von uns genutzt werden. Dieser steht den Kindern für Fußball, Basketball, Tischtennis und zur freien Bewegung zur Verfügung.
5. Dokumentation und Beobachtung
Jede ErzieherIn erfasst individuelle Beobachtungen von Kindern schriftlich. Eine Beobachtung kann eine plötzliche Verhaltensänderung des Kindes oder eine Steigerung seiner Fähigkeiten sein. Diese Beobachtung wird aufbewahrt, damit eine spätere Bearbeitung/ Analyse des Kindes möglich ist.
5.1 Für die Kinder
Zur Dokumentation führt jede ErzieherIn einer Bezugsklasse einen Ordner. Dieser beinhaltet:
- Beobachtungsprotokolle
- Gesprächsnotizen
- Informationen von Eltern (Vollmachten, Buszeiten, AGs)
- Klasseninterne Informationen (Projekte, Absprachen mit dem Lehrer)
- Belehrungen für Kinder
- Besondere zu beobachtende Situationsvermerke
Angebote, Projekte und besondere Höhepunkte werden in Wort und Bild dokumentiert und im Hort in Form von Aushängen präsentiert. Unterstützt wird die Präsentation mit kurzen Erläuterungen der Kinder und pädagogischen Fachkräfte.
5.2 Für die pädagogischen Fachkräfte
Bei Dienstberatungen werden Protokolle geführt. Beschlüsse des Teams werden gemeinsam verabschiedet und unterschrieben. Ebenso werden Belehrungen und Beschlüsse seitens des Trägers vom Team abgezeichnet und zugänglich aufbewahrt. Wichtige Informationen werden in der „A-Z Mappe“ abgeheftet. Diese kann jederzeit vom Team eingesehen werden.
Die ErzieherInnen arbeiten nach einem flexiblen Arbeitszeitmodell. Sie haben eine Kernzeit (11:30 – 16:00) und feste Dienste. Die festen Dienste (6:00, 16:00 und 17:00 Uhr) verteilen sich auf das gesamte Team. So wird die Öffnungszeit der Einrichtung (6:00 - 17:00Uhr) optimal abgedeckt.
6. Partizipation
"Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden" (Richard Schröder)
Uns sind die Meinungen und das Mitgestalten der Kinder und Eltern wichtig. Die Kinder können frei wählen womit sie sich beschäftigen, das Spiel- und Gebrauchsmaterial ist für Kinder zugänglich. Dabei wird zwischen verschiedenen Materialen unterschieden. Nach einem Ampelsystem können die Kinder bestimmte Materialien nicht ohne weiteres nutzen. Dazu brauchen sie die Rücksprache oder die Anwesenheit einer pädagogischen Fachkraft. Die Regeln (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Räume) werden mit den Kindern gemeinsam vereinbart.
Wir, das pädagogische Team, sind interessiert und neugierig auf das was Kinder beizutragen haben und lernen so die Visionen, Ideen, und Bedürfnisse der Kinder kennen. Über Fragebögen und in Gruppengesprächen werden Ideen und Wünsche der Kinder und Anregungen der Eltern gesammelt und fließen dann aktiv in die tägliche Arbeits- und Angebotsstruktur ein.
Die Ausgestaltungen der Horträume sind ebenso ein Ergebnis aus Ideenwerkstätten und befinden sich in einem stetigen Wandel der aktuellen Wünsche und Interessen der Kinder. Die jungen Menschen sollen lernen eine eigene Meinung zu haben, andere Meinungen zu akzeptieren, Entscheidungen zu treffen, zu teilen und gemeinsame Lösungen für Probleme zu finden.
7. Beschwerdemenagement
Jedes Lob, jede Anregung und Kritik wird ernst genommen. Kinder und Eltern haben die Möglichkeit in Gesprächen mit den ErzieherInnen ihre Befindlichkeiten zu äußern. Damit das Gespräch optimal genutzt werden kann, können Termine vereinbart werden. So haben alle Beteiligten die Zeit sich entsprechend vorzubereiten und können sich auf die Lösungsfindung konzentrieren.
Für zeitnahe Informationen und Hinweise kann das Telefon und Email genutzt werden. Ein Telefonat reicht nicht aus, um Vollmachten auszusprechen. Diese müssen immer schriftlich hinterlegt sein. Mittels Hausaufgabenheft oder der Mitgabe von Schriftstücken sind solche Vollmachten gültig und werden umgesetzt. Bei schwierigen Problemen werden alle Pädagogen der Einrichtung einbezogen um aus verschiedenen Blickwinkeln zur Lösungsfindung beizutragen. Bleiben alle Versuche erfolglos so wird der Träger der Einrichtung konsultiert, um eine Lösung zu finden.
8. Kooperation mit der Schule
Die Karl-Marx-Grundschule ist eine Schule mit offenen Ganztagsangeboten. Der Hort als Hauptkooperationspartner der Schule ergänzt diese Angebote am Nachmittag.
In der jeweils aktuellen Kooperationsvereinbarung mit der Schule werden detaillierte Punkte der Zusammenarbeit aufgeführt. Einige sind:
- Betreuung der Hausaufgaben durch die Erzieher in allen Klassenstufen
- Abstimmung bei Unterrichtsausfall
- Begleitung auf Klassenfahrten und Wandertage
- Planung und Durchführung gemeinsamer Projekte
- Betreuung bei Hitzefrei, an schulfreien Tagen
Grundlegend gelten alle Punkte für Kinder mit einem gültigen Betreuungsvertrag für den Hort.
9. §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Alle Angestellten des Trägers, auch die Mitglieder des Hortes müssen alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Vereinbarung zur Umsetzung der §§8a, 72a SGB VIII findet in unserer Einrichtung Anwendung. Das pädagogische Fachpersonal dokumentiert schriftlich Auffälligkeiten, die auf eine Kindeswohlgefährdung vermuten lassen. In Zusammenarbeit mit den „insofern erfahrenen Fachkräften“ wägen die pädagogischen Fachkräfte „gewichtige Anhaltspunkte“ bzw. Risikofaktoren ab. Des Weiteren erfolgt eine Information an den Träger bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Zeitgleich wird eine entsprechende Meldung an das Jugendamt geschickt. Dieses übernimmt den Fall und leitet entsprechende Maßnahmen ein. In vierteljährlichen Treffen werden die / der Kindesschutzbeauftragte(r) des Hortes geschult, bzw. wird hier eine Plattform geboten, welche einen Erfahrungsaustausch zulässt, dass die Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte stärkt. Entsprechend des Bundeskinderschutzgesetzes bietet der Träger Eltern, in Kooperation mit dem Eltern-Kind-Zentrum, niedrigschwellige Frühe Hilfen ab der Schwangerschaft an. Die Erziehungs- und Gesundheitsförderungskompetenz der Eltern stärkt der Träger durch Beratungsgespräche in den Kindertageseinrichtungen, so auch bei Bedarf im Hort. Weiterhin besucht jede pädagogische Fachkraft einen anerkannten Ersthelfer Lehrgang. Dieser wird alle 2 Jahre wiederholt. Das pädagogische Fachpersonal orientiert sich an die RKI – Empfehlungen (Robert – Koch – Institut).
Wenn ein Kind an einer genannten Krankheit erkrankt, ist das Kind vom Besuch der Einrichtung auszuschließen und erst nach vollständiger Genesung wieder aufzunehmen. Es soll weiterhin zur Genesung und bei Wiederaufnahme ein ärztliches Attest vorweisen, welches von ärztlicher Seite die Wiederaufnahme unterstützt. Das gesamte Team führt eine tägliche Sichtkontrolle des Kindes durch. Sollten hier Symptome festgestellt werden, die eine Erkrankung oder ein anderes Leiden vermuten lassen, werden umgehend die Eltern informiert. Dabei steht das pädagogische Team im engen Austausch und es werden Fallgespräche geführt.
10. Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit trägt dazu bei, das Interessierte und Eltern unserer Kinder, Einblicke in die Arbeit haben sollen. Dies gilt nicht nur für die pädagogische Arbeit, sondern auch für Richtlinien, gesetzliche Hintergründe, die unsere Praxis beeinflussen und Festlichkeiten, die künftig stattfinden.
Um unsere Einrichtung nach außen zu Vertreten, beteiligen wir uns an Festen der Stadt Oelsnitz Vogtl. Wir unterstützen die Stadt beim jährlichen Sperkenfest, bei Weihnachtsmarkt und anderen Märkten und gestalten auch Programme für lokale Gewerbetreibende oder im Mehrgenerationshaus mit.
11. Qualitätsentwicklung
Der Träger unserer Einrichtung ist die Stadt Oelsnitz Vogtl. Die Stadt Oelsnitz Vogtl. unterhält insgesamt 5 Kindertageseinrichtungen. 3 Kitas für Kinder von 1- Vorschulalter, eine Kita von 1- Ende der 4. Klasse und einen Hort.
Durch vielfältige Beratungsprozesse stehen die verschiedenen Einrichtungen regelmäßig im dialogisch-fachlichen Austausch. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden in die Einrichtung getragen. In Verbindung mit unserem Qualitätsentwicklungsinstrument (Quast), erfolgt hier in weiteren Beratungsprozessen eine spezifische Anpassung auf die Einrichtung. Somit entsteht ein kontinuierlicher Weiterentwicklungsprozess der Betreuungsqualität.
Alle ErzieherInnen haben erfolgreich das Curriculum auf der Grundlage des sächsischen Bildungsplans absolviert. Regelmäßig finden bedarfsorientierte Einzel- und Teamfortbildungen statt.
Um die hohe Qualität unserer Arbeit zu sichern, weitere Ressourcen zu erkennen und gut im Gespräch mit den Kindern und deren Eltern zu bleiben, arbeiten wir in unserer Einrichtung nach dem Qualitätsmerkmal „Quast“ (Qualität für Schulkinder in Tageseinrichtungen)