Hausordnung der Kita "Sperkennest"
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 6.00-17.00 Uhr
Aufnahmebedingungen: Mit Abschluss eines Betreuungsvertrages ist die Aufnahme von Kindern ab Vollendung des 1. Lebensjahres möglich. Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
Bringen und Abholen des Kindes:
Die angemeldeten Kinder werden von den Eltern oder einer beauftragten Person bis 9:00 Uhr persönlich an die Erzieher*in übergeben.
Die Aufsichtspflicht der Erzieher*in endet mit der Verabschiedung des Kindes bei dieser. Die Erziehungsberechtigten können bei Aufnahme des Kindes eine Abholerlaubnis für andere Personen erteilen. Diesbezügliche Veränderungen erfordern eine erneutes Ausfüllen des Formulars.
Während der Mittagsruhe (12.00 – 14.00 Uhr) können die Kinder nicht abgeholt werden.
Krankheit und Medikamente
Grundsätzlich gilt: Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesstätte!
Infektionskrankheiten bei Kindern sind meldepflichtig
Gabe von Medikamenten in der Einrichtung nur mit schriftlicher Anweisung des Arztes und Genehmigung der Eltern und wenn nicht anders regelbar
über Medikamentengabe zu Hause (z.B. bei Fieber) bitte die Erzieher*in informieren
Unfallgefahren
Türen und Tore bitte immer schließen
Bei Kindern ist auf zweckmäßige, Unfall vermeidende Kleidung zu achten (z.B. keine langen Kordeln an der Jacke, kein Schmuck), keine Plastiktüten in Kinderhände (Erstickungsgefahr)
Haftung
für mitgebrachte Spielgegenstände, Fahrräder, Schlitten o.ä. Dinge sowie Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden
Allgemeine Dinge
das Betreten der Gruppen- und Sanitärräume durch Eltern und Besucher der Kita ist nicht gestattet
Kinder bitte witterungsgerecht anziehen und auf vollständige Wechselwäsche achten
Bitte Schuhe, Taschen und Sportbeutel sowie Kleidung der Kindergartenkinder mit Namen kennzeichnen
Rauchen ist im gesamten Bereich der Kindertagesstätte verboten!