Hausordnung
Hausordnung der Kindertagesstätte Hort „Räuberhöhle“
Liebe Eltern und Besucher,
wir möchten Sie und Ihr Kind in unserer Kindertagesstätte recht herzlich begrüßen und Sie mit wichtigen Dingen vertraut machen. Wir wünschen uns, mit Ihnen in gutem Kontakt zu sein, um alle Fragen, die Ihr Kind und seine Entwicklung betreffen, miteinander zu besprechen. Die Hausordnung ist für alle Kinder, Eltern, Mitarbeiter und Besucher der Kindertagesstätte verbindlich.
- Der Hort öffnet von Montag bis Freitag von 6:00 bis 8:00 Uhr und 10:00 bis 17:00 Uhr In den Ferien ist der Hort durchgängig von 6:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Schließzeiten werden rechtzeitig zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres ausgehängt.
- Die Aufsichtspflicht des Personals des Hortes beginnt, wenn das Kind in Empfang genommen wird und endet mit der Verabschiedung des Kindes bzw. mit der Übergabe an einen Erziehungsberechtigten bzw. dessen Beauftragten oder mit dem Schicken zum Bus
(gemäß schriftlicher Erklärung) Sollte Ihr Kind die Einrichtung allein betreten und verlassen dürfen, bedarf es einer schriftlichen Genehmigung.
3. Die Kinder sind im Hort und bei allen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung, die während der Betreuungszeiten stattfinden, unfallversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Erzieherin auf dem Grundstück der Kita und endet mit dem Verlassen desselben.
4. Wir bitten Sie darum, Ihr Kind in den Ferien bis spätestens 9.00 Uhr in die Einrichtung zu bringen. So ist der Tagesablauf besser strukturiert und stattfindende Ausflüge können besser organisiert werden.
5. Kinder, die bis eine Stunde nach Schließung der Einrichtung nicht abgeholt sind und kein Kontakt zu Erziehungsberechtigten oder Verwandten hergestellt werden kann, müssen in Absprache mit Leiterin, Träger oder Jugendamt weiter betreut werden.
6. Bei Wiederaufnahme Ihres Kindes nach einer meldepflichtigen Erkrankung benötigen wir eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
7. Bei Erkrankung des Kindes erfolgt keine Betreuung in der Kindertageseinrichtung.
Die Medikamentenregelung finden Sie in Ihrem Betreuungsvertrag. Ausnahmefälle, wie chronische Erkrankungen werden individuell geregelt. (Medikamente gehören nicht in die Kinderrucksäcke)
8. Bei Erkrankung des Kindes, melden Sie Ihr Kind bitte bis 8:00 Uhr in der Einrichtung ab und berücksichtigen Sie auch die Abmeldung beim Essensanbieter.
9. Die Kinder tragen in der Einrichtung passende zweck- und witterungsgerechte Kleidung. Für Garderobe und privates Spielzeug übernehmen wir keine Haftung.
10. Bei vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung von Horteigentum haften die Eltern.
11. Die Gruppenräume werden nicht mit Straßenschuhen betreten,
12. Bitte halten Sie Innen- und Außentüren geschlossen. Gartentore sind nur von den Erwachsenen zu verriegeln oder zu öffnen.
Bitte beachten Sie die täglich aktuellen Informationen im Haus.
In Haus und Garten besteht Rauchverbot.