Hausordnung der Kita "Am Schloss"
Wir wollen für alle Kinder Bedingungen zum Wohlfühlen schaffen, für ihre Sicherheit und Gesundheit sorgen.
Aufnahmebedingungen:
Mit Abschluss des Betreuungsvertrages ist die Aufnahme von Kindern ab Vollendung des 1. Lebensjahres möglich.
Bringen und Abholen des Kindes:
Unsere Kinder können bis 9.00 Uhr von den Eltern oder einer beauftragten Person persönlich an die Erzieherin übergeben werden. Die Aufsichtspflicht der Erzieherin endet mit der Verabschiedung des Kindes bei dieser. Die Erziehungsberechtigten können eine Abholerlaubnis für andere Personen erteilen.
Während der Mittagsruhe von 12.00 – 14.00 Uhr können keine KInder abgeholt werden. Außnahmen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
Krankheit und Medikamente:
Grundsätzlich gilt: kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesstätte!
- Infektionskrankheiten bei Kindern sind meldepflichtig (siehe Infektionsschutzgesetz)
- Gabe von Medikamenten in der Einrichtung nur mit schriftlicher Anweisung des Arztes und der Eltern
- über Medikamentengabe zu Hause oder gesundheitliche Auffäligkeiten bitte die Erzieherin informieren
Unfallgefahren:
- Türen und Tore zur Sicherheit unserer Kinder immer geschlossen halten
- das Parken im Hof und im Eingangsbereich ist nicht erlaubt
- bei Kindern ist auf zweckmäßige, Unfall vermeidende Kleidung zu achten (z.B. keine langen Kordeln an der Jacke)
- keinen Schmuck beim Sport, ansonsten auf eigene Gefahr
Haftung:
- Für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder, Schlitten u .ä. Dinge sowie Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
Allgemeine Dinge:
- Das Betreten der Gruppen- und Sanitärräume mit Straßenschuhen bitte nach Möglichkeit vermeiden.
- Alle persönlichen Sachen, wie z.B. Bekleidung, Hausschuhe, Taschen, Sportbeutel usw. bitte unbedingt mit Namen kennzeichnen.
- Bitte beachten Sie auch die weiteren Regelungen im Betreuungsvertrag.
Rauchen ist im gesamten Bereich der Kindertagesstätte verboten!